Zum heutigen Lakritztag habe ich bei Facebook eine Erinnerung über meine Kindheit im Zollgrenzbezirk im Münsterland gepostet. Dabei ist mir klar geworden, dass viele Menschen diese Erfahrungen nicht haben, weil man die NUR im Zollgrenzbezirk machen kann. Also sammle ich hier Grenzgeschichten.
Hier ist erst einmal „Lakritz – geschmuggelt oder nicht?“
Zum heutigen Lakritztag habe ich etwas zum Schmunzeln für euch. Nicht, die Lakritzschnecken, aber ich habe kein Foto von dem holländischen Lakritz, um das es geht.
Ich bin ja im Münsterland aufgewachsen und zwar im Zollgrenzbezirk. Im Zollgrenzbezirk durfte nur eine kleine Warenmenge eingeführt werden, ich glaube, es waren vier Schachteln Zigaretten pro erwachsener Person. Für Kaffee gab es auch sehr niedrige Grenzen.
Unsere Familie fuhr also – da mein Vater Raucher war – öfter über die Grenze und jedesmal gaben mir meine Freundinnen eine Bestellung für Lakritz mit, die ich natürlich ausführte.
Bis wir einmal von den Grenzbeamten angehalten wurden. „Haben Sie etwas zu verzollen?“, hieß es. Meine Eltern konnten entspannt berichten, dass sie nur im Rahmen des Erlaubten eingekauft hatten.
Ich schwitzte, denn mein Tasche war voll, richtig voll mit Lakritz. Und ich war plötzlich sicher, dass es auch für Lakritzeinkäufe eine Grenze gab.
Zum Glück hat der Zollbeamte uns Kinder nicht beachtet. Daher weiß ich bis heute nicht, ob es möglicherweise für die Einfuhr von Lakritz auch eine Begrenzung gab 🙂